Hausordnung


Liebe Besucherinnen,
liebe Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gern mit den Regeln für den Besuch des Museums vertraut machen. Diese Regeln sind für alle BesucherInnen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie diese Regeln sowie alle unsere sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Objektsicherheit getroffenen Anordnungen an.

MuseumsbesucherInnen
Eltern oder sonstige erwachsene BegleiterInnen sind bei dem Besuch des Museums mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haben auf deren angemessenes Verhalten zu achten. GruppenleiterInnen, PädagogInnen und sonstige berechtigte Betreuungspersonen von Gruppen sind bei dem Besuch des Museums ebenfalls nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Sie haben auf das angemessene Verhalten der Gruppe zu achten und stets bei dieser zu bleiben. Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch des Museums nur in Begleitung einer berechtigten Betreuungsperson (ab 16 Jahren) gestattet.

Verhalten im Museum
Es ist nicht gestattet, die Kunstwerke und Objekte zu berühren. Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsexponate darstellen könnten, sind an der Garderobe abzugeben. Die BesucherInnen haften für alle, durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen kann das Betreten der Ausstellungsräume nicht mit sperrigen oder nassen Gegenständen (z. Bsp. Regenschirme, Regenbekleidung, Rucksäcke und Tragetaschen größer als DIN A4) geduldet werden. In Zweifelsfällen entscheidet das Servicepersonal. Für das Ablegen Ihrer Kleidung und Taschen stehen Schließfächer oder die Garderobe (Tieffoyer, Ebene -1) zur Verfügung. Die Haftung seitens des Museums für Garderoben- bzw. Schließfachinhalte ist ausgeschlossen.Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht erlaubt. Eigene Kinderwagen und Rollstühle dürfen in den Museumsräumen benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen behält sich das Museum vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren. Gehhilfen sind zulässig. Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden) dürfen nicht mit in das Museum genommen werden.

Das Museumscafé (Tieffoyer, Ebene -1) bietet ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. In den übrigen, öffentlich zugänglichen Räumen des Hauses ist das Essen und Trinken nicht gestattet. Das Rauchen ist, mit Ausnahme der gekennzeichneten Bereiche, im Museum untersagt. Treppen, Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden. Bei Alarm ist den Durchsagen und Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten. Die Rettungswege sind gekennzeichnet. Mobiltelefone sind auf lautlos zu schalten, das Telefonieren ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Zur Nutzung der QR-Codes ist ein privates oder am Info-Stand erhältliches Smartphone mit Headset erforderlich. Jegliche Nutzung von Mobiltelefonen während gebuchter Veranstaltungen, Führungen, Workshops, Lesungen, Konzerten, Kino u. a. ist nicht gestattet. Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie herzlich, diese bei einer Servicekraft im Museumsfoyer z. Bsp. Info-Stand, Foyer) abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Wickelräume befinden sich im Hauptgebäude (Tieffoyer, Ebene -1) und in der Gemäldegalerie (Ebene -1) jeweils in den Toilettenräumen. Die Aufgabe des Servicepersonals ist es, darauf zu achten, dass die Hausregeln eingehalten werden. Wir bitten Sie daher, sich nach dessen Anweisungen zu richten. Werden die Hausregeln oder die Anweisungen des Servicepersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Regeln und Weisungen halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Fotografieren und Filmen
Erlaubt sind das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Blitzlicht und Stativ in den Sammlungen. Das Fotografieren und Filmen in unseren Sonderausstellungen ist nicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung ist mit schriftlicher Einverständniserklärung des Hessischen Landesmuseums Darmstadt erlaubt.

Wenn Sie eine schriftliche Genehmigung benötigen, dann melden Sie sich bitte bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Hessischen Landesmuseums Darmstadt: Tel. 06151/1657-100/-101 oder E-Mail presse@remove-this.hlmd.de

Eintrittspreise und Öffnungszeiten
Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Hessischen Landesmuseums Darmstadt werden von der Museumsleitung festgelegt. Sie können an der Kasse und am Info-Stand (Foyer) eingesehen werden.
Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die BesucherInnen gesperrt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt im Hessischen Landesmuseum Darmstadt.


Darmstadt, den 01.01. 2019

Dr. Martin Faass
Direktor des Hessischen Landesmuseums Darmstadt

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