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Gebärdensprache
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Hausordnung

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um allen Besucher*innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Kunstwerke zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen verbindlich. 

Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie diese Regeln an.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.

 

Verhalten im Museum

Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu den Ausstellungsstücken ein. Werden Sie von unseren Aufsichtskräften dazu aufgefordert, treten Sie bitte zurück.

Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung stehen Ihnen unsere Schließfächer im Tieffoyer zur Verfügung.

Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher*innen und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Kunstwerke nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher*innen genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet.

Für die Versorgung von Kleinkindern nutzen Sie bitten die hierfür vorgesehenen Bereiche: Das Tieffoyer und die Außenbereiche (Innenhöfe). Hier ist der Verzehr von mitgebrachtem Proviant erlaubt.

Das Stillen von Säuglingen ist im ganzen Haus gestattet. Im Museumscafé darf ebenfalls gestillt werden. Der Konsum von Speisen und Getränken des Cafés ist in diesem Falle nicht verpflichtend.

Für das Ablegen Ihrer Kleidung und Taschen stehen Schließfächer oder die Garderobe (Tieffoyer, Ebene -1) zur Verfügung. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsstücke darstellen könnten, wie größere Taschen (größer als DIN A4), Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder, müssen an der Garderobe eingeschlossen werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Auch nasse Gegenstände (z. Bsp. Regenschirme, Regenbekleidung) müssen zum Schutz der Ausstellungsstücke eingeschlossen werden.

Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht erlaubt.

Kinderwagen und Rollstühle dürfen in den Museumsräumen benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen behält sich das Museum vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren. Gehhilfen sind zulässig.

Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden) sind im Museum nicht gestattet.

Das Rauchen ist nur in den Innenhöfen des Museums gestattet.

Mit Rücksicht auf andere Besucher*innen bitten wir Mobiltelefone auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.

Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie herzlich, diese bei einer Servicekraft im Museumsfoyer (z. B. Info-Stand, Foyer) abzugeben.

Eine Wickelmöglichkeit befindet sich im Toilettenraum in der Gemäldegalerie (Ebene -1).

Die Aufgabe des Servicepersonals ist es, darauf zu achten, dass die Hausregeln eingehalten werden. Wir bitten Sie daher, sich nach dessen Anweisungen zu richten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

 

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren für private Zwecke ohne Blitzlicht und andere Hilfsmittel wie Stative und Selfiesticks ist gestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Sozialen Medien keine private Nutzung darstellt und unter Umständen Urheber- oder Markenrechte verletzt werden. Objekte, die nicht fotografiert werden dürfen, sind gesondert gekennzeichnet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung ist mit schriftlicher Einverständniserklärung des Hessischen Landesmuseums Darmstadt erlaubt.

Wenn Sie eine schriftliche Genehmigung benötigen, dann melden Sie sich bitte bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Hessischen Landesmuseums Darmstadt: Tel. 06151 3601-300 oder E-Mail presse@hlmd.de

 

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Hessischen Landesmuseums Darmstadt werden von der Museumsleitung festgelegt. Sie können an der Kasse und am Info-Stand (Foyer) eingesehen werden.

Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucher*innen gesperrt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt im Hessischen Landesmuseum Darmstadt.

 

Darmstadt, den 24.01.2024

Dr. Martin Faass
Direktor des Hessischen Landesmuseums Darmstadt

 

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Die Haupthalle im Eingangsbereich des Hessischen Landesmuseums

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